FAQ Elektrizität
Finden Sie hier alle wichtigen Informationen
rund um unsere Dienstleistungen und Produkte Elektrizität.
Antworten und Informationen zu allgemeinen Themen
Begriffe und Abkürzungen
VNB
Verteilnetzbetreiber
EnG
Energiegesetz
EnV
Energieverordnung
StromVG
Stromversorgungsgesetz
StromVV
Stromversorgungsverordnung
NIV
Niederspannungs-Installationsverordnung
ZEV
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
EMmV
Verordnung über Messmittel für elektrische Energie und Leistung
Antworten und Informationen zum Thema Energieerzeugung
Was ist eine EEA?
EEA ist die Abkürzung für EnergieErzeugendeAnlagen. Das sind Anlagen wie z.B. Photovoltaikanlagen, Biomasse, Wind- und Wasserkraftwerke.
Einreichen eines Anschlussgesuchs für Ihre EEA (PV-Anlage), Energiespeicher, Wärmepumpe, Ladestation und Lift
Für technische Vorabklärungen können Sie resp. Ihr Elektroinstallateur uns das Anschlussgesuch für folgenden Anlagen eingreichen:
- für Energieerzeugungsanlagen EEA (Photovoltaik, Biomasse, Wind, Wasser)
- für Energiespeicher
- für Wärmepumpen
- für Ladestationen von Elektrofahrzeugen
- für Lifte und Motoren das Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier:
Was ist ein ZEV?
ZEV ist die Abkürzung für Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Was bedeutet das?
Als Besitzer einer Solarstromanlage dürfen Sie gemäss dem neuen Energiegesetz den Strom mit Bewohnern im gleichen Haus und den Nachbarn teilen. D.h. ein ZEV kann auch über mehrere anliegende Grundstücke hinweg gebildet werden. Dabei müssen aber einige Regeln beachtet werden.
- Berechtigt zur Bildung eines ZEV sind alle (Grund-)Eigentümer, welche Endverbraucher am Ort der Produktion sind.
- Der Verbrauch und die Produktionsanlage müssen hinter demselben Netzanschlusspunkt angeschlossen sein.
- Der Eigenverbrauch hat am Ort der Produktion stattzufinden. Verbraucher auf anliegenden Grundstücken können unter gesetzlich definierten Voraussetzungen ebenfalls Teil des ZEV sein.
- Der Eigenverbrauch kann auch für Mieter am Ort der Produktion vorgesehen werden.
- Die Produktionsleistung muss im Verhältnis zur Anschlussleistung am (Haus-)Anschlusspunkt des ZEV erheblich sein (≥ 10%).
- Die Bildung eines ZEV ist beim Verteilnetzbetreiber drei Monate im Voraus zu beantragen.
- Die verbrauchsabhängige Verrechnung der vom Verteilnetzbetreiber und Energielieferanten in Rechnung gestellten Leistungen (wie Netznutzung, Strom) ist im Innenverhältnis geregelt. Für die Umsetzung kann der ZEV einen Dienstleister beiziehen.
- Private Leitungen einer ZEV können über eine Strasse, ein Eisenbahntrassee oder ein Fliessgewässer führen, sofern die jeweiligen Grundeigentümer dem zustimmen.
Ausserdem muss die Anlage ausreichend dimensioniert sein: Ihre Leistung muss mindestens 10 Prozent der Leistung des ZEV am Übergabemesspunkt (dem Netzanschluss) betragen.
Ein ZEV kann die Energie auf dem freien Markt beschaffen, falls der gemeinsame Netzanschluss mehr als 100 MWh Jahresverbrauch aufweist.
Weitere Informationen zum ZEV finden Sie auf unserem Merkblatt „Informationen zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)“.
Antworten und Informationen zur Sicherheit von Elektroinstallationen
Wer kontrolliert meine elektrischen Installationen? Was sind die Fristen und wer ist verantwortlich?
Liegenschaftsbesitzer sind verantwortlich, dass ihre elektrische Installationen, Geräte und Anlagen in einwandfreiem Zustand sind. Dazu müssen diese bei Wohnbauten alle 20 Jahre kontrolliert werden. Kürzere Fristen gelten z.B. für öffentliche Gebäude, Spitäler, Bauernbetriebe usw.
Bei Handänderungen ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen: Hat es in den fünf Jahren, bevor Sie Eigentümer geworden sind, keine Nachprüfung gegeben, müssen Sie eine solche innert sechs Monaten durchführen lassen. Als Verantwortlicher beauftragt der Eigentümer eine Fachperson.
Die Kontrolle muss unabhängig sein. D.h. die periodische Überprüfung darf nur durch eine Firma erfolgen, welche die Installationen, Geräte und Anlagen weder erstellt noch geändert oder repariert hat.
Weitere Informationen inkl. einer Liste der zugelassenen Elektrokontrolleuren finden Sie hier.
Was ist bei Neu- und Umbauten, Renovationen und Erweiterungen zu beachten?
Vor der Übergabe der elektrischen Installationen an den Eigentümer muss die Elektroinstallationsfirma eine Schlusskontrolle durchführen und in einem Sicherheitsnachweis (mit Mess- und Prüfprotokoll) die Ergebnisse der Kontrolle festhalten. Das Original ist wie bei der periodischen Kontrolle durch den Eigentümer aufzubewahren und eine Kopie der Dorfkorporation Mosnang (Netzbetreiberin) zuzustellen.
- Bei Wohnbauten mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren darf die Schlusskontrolle und die Erstellung des Sicherheitsnachweises durch den beteiligten Elektroinstallateur erledigt werden.
- Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.
Wann ist eine Abnahmekontrolle nötig?
Wenn Sie für die Erstellung von elektrischen Installationen eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma beauftragen, werden die Arbeiten mit ihrer Schlusskontrolle und dem Sicherheitsnachweis (SiNa) abgeschlossen. Dieser Nachweis wird durch die Elektroinstallationsfirma ausgestellt.
Bei sämtlichen Energieerzeugungsanlagen (PV-Anlagen, Wind, Bio, Wasser) mit Verbindung zum Niederspannungsverteilnetz oder bei Elektroinstallationen mit einer Kontrollperiodizität von weniger als 20 Jahren – wie Büros, Läden, Werkstätten usw. – müssen Sie als Eigentümer innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme der Elektroinstallationen zusätzlich eine Abnahmekontrolle durchführen lassen. Dazu können Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen, welche die Abnahmekontrolle durchführt und einen zusätzlichen Sicherheitsnachweis (SiNa) erbringt.
Warum wird bei mir eine Stichprobenkontrolle durchgeführt und wer übernimmt die Kosten?
Stichprobenkontrollen von elektrischen Niederspannungsinstallationen sind ein wichtiges Instrument im Dienst der Sicherheit. Mittels Stichprobenkontrollen stellen die Netzbetreiberinnen und in gesetzlich definierten Fällen das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI die sorgfältige Arbeitsweise der Elektro-Installateure sowie der unabhängigen Kontrollorgane und der akkreditierten Inspektionsstellen sicher.
Die Dorfkorporation Mosnang als Netzbetreiberin ist verpflichtet, gewisse Stichprobenkontrollen durchführen zu lassen. Werden bei der Stichprobenkontrolle keine Mängel festgestellt, gehen die Kosten zu Lasten der Dorfkorporation Mosnang. Werden jedoch Mängel festgestellt werden die Kosten für die Stichprobenkontrolle dem Eigentümer verrechnet.