FAQ Elektrizität

Finden Sie hier alle wichtigen Informationen

rund um unsere Dienstleistungen und Produkte Elektrizität.

Antworten und Informationen zu allgemeinen Themen

Begriffe und Abkürzungen

VNB

Verteilnetzbetreiber

EnG

Energiegesetz

EnV

Energieverordnung

StromVG

Stromversorgungsgesetz

StromVV

Stromversorgungsverordnung

NIV

Niederspannungs-Installationsverordnung

ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

EMmV

Verordnung über Messmittel für elektrische Energie und Leistung

Antworten und Informationen zum Thema Energieerzeugung

Was ist eine EEA?

EEA ist die Abkürzung für EnergieErzeugendeAnlagen. Das sind Anlagen wie z.B. Photovoltaikanlagen, Biomasse, Wind- und Wasserkraftwerke.

 

Einreichen eines Anschlussgesuchs für Ihre EEA (PV-Anlage), Energiespeicher, Wärmepumpe, Ladestation und Lift

Für technische Vorabklärungen können Sie resp. Ihr Elektroinstallateur uns das Anschlussgesuch für folgenden Anlagen eingreichen:

  • für Energieerzeugungsanlagen EEA (Photovoltaik, Biomasse, Wind, Wasser)
  • für Energiespeicher
  • für Wärmepumpen
  • für Ladestationen von Elektrofahrzeugen
  • für Lifte und Motoren das Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier:


Antworten und Informationen zur Sicherheit von Elektroinstallationen

Wer kontrolliert meine elektrischen Installationen? Was sind die Fristen und wer ist verantwortlich?

Liegenschaftsbesitzer sind verantwortlich, dass ihre elektrische In­stallationen, Geräte und Anlagen in einwandfreiem Zustand sind. Dazu müssen diese bei Wohnbauten alle 20 Jahre kontrolliert werden. Kürzere Fristen gelten z.B. für öffentliche Gebäude, Spitäler, Bauernbetriebe usw.

Bei Handänderungen ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen: Hat es in den fünf Jahren, bevor Sie Eigentümer geworden sind, keine Nachprüfung gegeben, müssen Sie eine solche innert sechs Monaten durchführen lassen. Als Verantwortlicher beauftragt der Eigentümer eine Fachperson.

Die Kontrolle muss unabhängig sein. D.h. die periodische Überprüfung darf nur durch eine Firma erfolgen, welche die Installationen, Geräte und Anlagen weder erstellt noch geändert oder repariert hat.

Weitere Informationen inkl. einer Liste der zugelassenen Elektrokontrolleuren finden Sie hier.

Was ist bei Neu- und Umbauten, Renovationen und Erweiterungen zu beachten?

Vor der Übergabe der elektrischen Installationen an den Eigentümer muss die Elektroinstallationsfirma eine Schlusskontrolle durchführen und in einem Sicherheitsnachweis (mit Mess- und Prüfprotokoll) die Ergebnisse der Kontrolle festhalten. Das Original ist wie bei der periodischen Kontrolle durch den Eigentümer aufzubewahren und eine Kopie der Dorfkorporation Mosnang (Netzbetreiberin) zuzustellen.

 

  • Bei Wohnbauten mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren darf die Schlusskontrolle und die Erstellung des Sicherheitsnachweises durch den beteiligten Elektroinstallateur erledigt werden.
  • Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.
Wann ist eine Abnahmekontrolle nötig?

Wenn Sie für die Erstellung von elektrischen Installationen eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma beauftragen, werden die Arbeiten mit ihrer Schlusskontrolle und dem Sicherheitsnachweis (SiNa) abgeschlossen. Dieser Nachweis wird durch die Elektroinstallationsfirma ausgestellt.

Bei sämtlichen Energieerzeugungsanlagen (PV-Anlagen, Wind, Bio, Wasser) mit Verbindung zum Niederspannungsverteilnetz oder bei Elektroinstallationen mit einer Kontrollperiodizität von weniger als 20 Jahren – wie Büros, Läden, Werkstätten usw. – müssen Sie als Eigentümer innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme der Elektroinstallationen zusätzlich eine Abnahmekontrolle durchführen lassen. Dazu können Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen, welche die Abnahmekontrolle durchführt und einen zusätzlichen Sicherheitsnachweis (SiNa) erbringt.

Warum wird bei mir eine Stichprobenkontrolle durchgeführt und wer übernimmt die Kosten?

Stichprobenkontrollen von elektrischen Niederspannungsinstallationen sind ein wichtiges Instrument im Dienst der Sicherheit. Mittels Stichprobenkontrollen stellen die Netzbetreiberinnen und in gesetzlich definierten Fällen das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI die sorgfältige Arbeitsweise der Elektro-Installateure sowie der unabhängigen Kontrollorgane und der akkreditierten Inspektionsstellen sicher.

Die Dorfkorporation Mosnang als Netzbetreiberin ist verpflichtet, gewisse Stichprobenkontrollen durchführen zu lassen. Werden bei der Stichprobenkontrolle keine Mängel festgestellt, gehen die Kosten zu Lasten der Dorfkorporation Mosnang. Werden jedoch Mängel festgestellt werden die Kosten für die Stichprobenkontrolle dem Eigentümer verrechnet.