Rückliefervergütung

Erfahren Sie hier welche Vergütungs­ansätze bei der Rück­lieferung von elektrischer Energie ins Verteil­netz der Dorfkorporation Mosnang zur Anwendung kommen. Informationen zu unseren Strom­produkten und deren Preisen erfahren Sie unter dem unten­stehenden Link.

Stromprodukte und Preise
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Rücklieferung von Energie

Unter Rücklieferung wird die elektrische Energie verstanden, die ins öffentliche Versorgungsnetz eingespiesen wird.

Das Produkt Rücklieferung aus Eigenerzeugungsanlagen legt fest, welche Vergütungsansätze bei der Rücklieferung von elektrischer Energie ins Verteilnetz der Dorfkorporation Mosnang zur Anwendung kommen.

 

 

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Anschluss und Einspeisung der Energie

Der Anschluss der Eigenerzeugungsanlagen an das Netz der Dorfkorporation Mosnang ist durch Vertrag oder schriftliche Vereinbarung zu regeln. Die technischen Bedingungen des Parallelbetriebes werden von der Dorfkorporation Mosnang festgelegt.
Die in den Eigenerzeugungsanlagen produzierte und an Ort nicht benötigte Energie wird als Rücklieferungsenergie in das Netz der Dorfkorporation Mosnang eingespeist. In besonderen Fällen, z.B. bei Störungen oder Unterhaltsarbeiten, wird die Aufnahme der Rücklieferungsenergie nach Massgabe der netztechnischen Gegebenheiten eingestellt oder reduziert.

Zu den Rückliefervergütungen...

Die Rückliefervergütungen stehen im Download-Bereich zur Verfügung.

Produkte Überschussenergie (bis 30 kWp)

Diese Regelung gilt für Produzenten, die ihre selbst produzierte elektrische Energie in erster Linie für den Eigenbedarf verwenden und nur die überschüssige Energie in das Netz der Dorfkorporation Mosnang einspeisen.

Überschussenergie

bis 30 kWp

  • Einheitspreis
  • 1 Zähler mit separater Messung von Bezug und Rückspeisung
  • Keine wiederkehrenden Kosten

Einmalige Kosten:

  • CHF 150.00 für die Beglaubigung am Ort der Produktionsanlage sowie die Prüfung und Vervollständigung des Beglaubigungsformulars.
  • Die Schlusskontrolle führt in der Regel die Installationsfirma aus und die Kosten werden von der Installationsfirma erhoben oder sind im Normalfall in deren Angebot enthalten.
  • Die Kosten für die gemäss NIV Art. 35 vorgeschriebene Abnahmekontrolle sind dem beauftragten unabhängigen Kontrollunternehmen zu entrichten.

Produkt Rücklieferung (ab 30 kWp)

Bei Anlagen ab 30 kWp wird die effektiv gemessene Rücklieferung zum aktuellen Rücklieferungstarif vergütet.

Rücklieferung

ab 30 kWp

  • Einheitspreis
  • Messung der Rückspeisung mit separatem, zusätzlichem Zähler
  • Keine wiederkehrenden Kosten

Einmalige Kosten:

  • Die Kosten für die Beglaubigung sind direkt dem durch den Eigentümer beauftragten akkreditierten Auditor zu entrichten.
  • Die Schlusskontrolle führt in der Regel die Installationsfirma aus und die Kosten werden von der Installationsfirma erhoben oder sind im Normalfall in deren Angebot enthalten.
  • Die Kosten für die gemäss NIV Art. 35 vorgeschriebene Abnahmekontrolle sind dem beauftragten unabhängigen Kontrollunternehmen oder der akkreditierten Inspektionsstelle zu entrichten.