Rückliefervergütung
Erfahren Sie hier welche Vergütungsansätze bei der Rücklieferung von elektrischer Energie ins Verteilnetz der Dorfkorporation Mosnang zur Anwendung kommen. Informationen zu unseren Stromprodukten und deren Preisen erfahren Sie unter dem untenstehenden Link.
Rücklieferung von Energie
Unter Rücklieferung wird die elektrische Energie verstanden, die ins öffentliche Versorgungsnetz eingespiesen wird.
Das Produkt Rücklieferung aus Eigenerzeugungsanlagen legt fest, welche Vergütungsansätze bei der Rücklieferung von elektrischer Energie ins Verteilnetz der Dorfkorporation Mosnang zur Anwendung kommen.
Anschluss und Einspeisung der Energie
Der Anschluss der Eigenerzeugungsanlagen an das Netz der Dorfkorporation Mosnang ist durch Vertrag oder schriftliche Vereinbarung zu regeln. Die technischen Bedingungen des Parallelbetriebes werden von der Dorfkorporation Mosnang festgelegt.
Die in den Eigenerzeugungsanlagen produzierte und an Ort nicht benötigte Energie wird als Rücklieferungsenergie in das Netz der Dorfkorporation Mosnang eingespeist. In besonderen Fällen, z.B. bei Störungen oder Unterhaltsarbeiten, wird die Aufnahme der Rücklieferungsenergie nach Massgabe der netztechnischen Gegebenheiten eingestellt oder reduziert.
Zu den Rückliefervergütungen...
Die Rückliefervergütungen stehen im Download-Bereich zur Verfügung.
Produkte Überschussenergie (bis 30 kWp)
Diese Regelung gilt für Produzenten, die ihre selbst produzierte elektrische Energie in erster Linie für den Eigenbedarf verwenden und nur die überschüssige Energie in das Netz der Dorfkorporation Mosnang einspeisen.
Überschussenergie
bis 30 kWp
Rückliefervergütung
Rp./kWh (exkl. MwSt.)- Einheitspreis
- 1 Zähler mit separater Messung von Bezug und Rückspeisung
- Keine wiederkehrenden Kosten
Einmalige Kosten:
- CHF 150.00 für die Beglaubigung am Ort der Produktionsanlage sowie die Prüfung und Vervollständigung des Beglaubigungsformulars.
- Die Schlusskontrolle führt in der Regel die Installationsfirma aus und die Kosten werden von der Installationsfirma erhoben oder sind im Normalfall in deren Angebot enthalten.
- Die Kosten für die gemäss NIV Art. 35 vorgeschriebene Abnahmekontrolle sind dem beauftragten unabhängigen Kontrollunternehmen zu entrichten.
Produkt Rücklieferung (ab 30 kWp)
Bei Anlagen ab 30 kWp wird die effektiv gemessene Rücklieferung zum aktuellen Rücklieferungstarif vergütet.
Rücklieferung
ab 30 kWp
Rückliefervergütung
Rp./kWh (exkl. MwSt.)- Einheitspreis
- Messung der Rückspeisung mit separatem, zusätzlichem Zähler
- Keine wiederkehrenden Kosten
Einmalige Kosten:
- Die Kosten für die Beglaubigung sind direkt dem durch den Eigentümer beauftragten akkreditierten Auditor zu entrichten.
- Die Schlusskontrolle führt in der Regel die Installationsfirma aus und die Kosten werden von der Installationsfirma erhoben oder sind im Normalfall in deren Angebot enthalten.
- Die Kosten für die gemäss NIV Art. 35 vorgeschriebene Abnahmekontrolle sind dem beauftragten unabhängigen Kontrollunternehmen oder der akkreditierten Inspektionsstelle zu entrichten.